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Impressum

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz / Copyright / Haftung:

Taschler Computer Gmbh 
Paul-Mühlbacher-Weg 6 
9020 Klagenfurt 
Tel.: 0043 463 50 29 56-0 
Fax: 0043 463 50 29 56-15 
E-Mail: office(at)taschler.at 
UID.Nr.: ATU 37891803 
Fn 112106m LG Klagenfurt 

Geschäftsführer: 
Wolfgang Taschler, MAS 
Paul-Mühlbacher-Weg 6 
9020 Klagenfurt 
Tel.: 0043 463 50 29 56-0 
Fax: 0043 463 50 29 56-15 
E-Mail: wt(at)taschler.at 
UID.Nr.: ATU 37891705 

Alleiniger Urheber der Domäne taschler.at:

Wolfgang Taschler, MAS 
Paul-Mühlbacher-Weg 6 
A-9020 Klagenfurt 
E-Mail: wt(at)taschler.at 
Tel.: 0043 463 50 29 56-0 
Fax: 0043 463 50 29 56-15

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Taschler Computer GmbH: 


1. Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 

2. Preise/Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Diese können bis zu 30% überschritten werden. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Als Verzugszinsen gelten 18% zuz. ges. USt. als vereinbart. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

3. Lieferbedingungen
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatz vom Verkäufer wegen Nichterfüllung iat ausgeschlossen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Die Ware wird per Post oder Spedition geliefert. Die Versandkosten werden nach Gewicht/Entfernung verrechnet. Bei Postversand/Nachnahme wird vom Zusteller zusätzlich eine Nachnahmegebühr erhoben. Nachlieferungen sind grundsätzlich versandkostenfrei. 

4. Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. 

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. 

6. Gewährleistung
Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Für Nachbesserung gilt folgendes: 
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen. 
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder 
c) der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. 

7. Rücksendungen
Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden. 

8. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

9. Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. 

 

10. Leistung und Prüfung
Software mit individuell erstellten Anpassungen bedarf für das jeweilige Programmpaket einer Programmabnahme. Diese Programmabnahme muss innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber erfolgen. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

11. Softwarepflegebedingungen SelectLine

SelectLine-Lizenzen sind zeitlich unbefristet.
Um die ständige Weiterentwicklung der Software zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, eine monatliche Gebühr gemäß der aktuellen SelectLine Software GmbH-Preisliste zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist die Einplatz- oder Mehrplatz-Fähigkeit beim Anwender. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.

Die Gebühr für den Software-Pflegevertrag ist erstmals fällig mit Lizenzierung der Software für den Anwender. Die Verrechnung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus und wird per Lastschrift eingezogen.

Der Lizenznehmer erklärt sich mit einer jährlichen Erhöhung der Pflegegebühr um bis zu 5% einverstanden. Diese Erhöhung beinhaltet die Indexanpassung. Darüber hinausgehende Erhöhungen sind nur einvernehmlich möglich.
Der Softwarepflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jedes Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. ​

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers (Klagenfurt). Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Online-Bestellung (telefonisch oder per Internet) binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen. Wichtig: Nach der gesetzlichen Regelung §3 Abs. 2 Fernabsatzgesetz besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: Nach Ihren Vorgaben erstellte Komplettsysteme und entsiegelte Software. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder Fax (oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bei schriftlich erklärtem Widerruf genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an oben genannte Adresse. Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Sie sind verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Bei Widerruf durch Rücksendung der Ware genügt zur Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder Übergabe an einen anderen Transporteur. 

14. Datenschutz
Datenschutzerklärung 

 

15. Fernwartungs-Bedingungen 

Fernwartungs-Support der Firma Taschler Computer GmbH:

Der Support ist kostenpflichtig.

Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt in 15-Minuten-Einheiten (EUR 30,00 pro begonnene 15 Minuten zuz. ges. USt.).
Mit dem Start der Fernwartung stimmt der Kunde der Aufzeichnung der Fernwartungs-Sitzungen zur Dokumentation und zu Qualitätssicherungszwecken ausdrücklich zu!

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragszweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt und ihrerseits wirksam ist.

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